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   BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67   

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BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67 (https://dejure.org/1968,919)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1968 - IV B 86.67 (https://dejure.org/1968,919)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1968 - IV B 86.67 (https://dejure.org/1968,919)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Geltung einer Bodenverkehrsgenehmigung für die Auflassung und die Teilung zweier Grundstücke - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Streit über die Genehmigungspflichtigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67
    Der Kläger meint, daß der Rechtssache auch insoweit eine grundsätzliche Bedeutung zukomme und die angefochtene Entscheidung außerdem von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (BVerwGE 19, 82) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Denn die Genehmigungsfähigkeit erfordert unter anderem, daß der Gegenstand der Genehmigung und damit zugleich der Inhalt einer etwa nach Verschweigung (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG) als erteilt geltenden Bodenverkehrsgenehmigung unzweifelhaft sind (siehe dazu den Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - in BRS 20, 125 [126 f.] sowie die Urteile vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [190 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 und vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 Nr. 28 S. 25 [26 f.]).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Diese Ausnahme greift auch dann ein, wenn die Auflassungsgenehmigung zwar noch nicht erteilt wurde, auf ihre Erteilung jedoch ein Anspruch besteht (vgl. Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 15 S. 29 f.).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - (BRS 20, 125 [126 f.]) zu einer vergleichbaren Fragestellung bemerkt, daß mündliche Erklärungen im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht ausreichen.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82

    Grundstücksteilung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung nach dem II.

    Im Ergebnis nicht anders läge es - zweitens -, wenn die Verschweigungsfrist zwar aufgrund des Antrags vom 23. November 1972 angelaufen, jedoch durch den in den Verwaltungsvorgängen vermerkten Austausch der Pläne (17. Januar 1973) unterbrochen worden sein sollte, unterbrochen worden deshalb, weil eine derartige Änderung im Bodenverkehrsrecht notwendig als Rücknahme des ursprünglichen Antrags unter Stellung eines neuen Antrags verstanden werden muß (vgl. Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 15 S. 29 und Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - DVBl. 1971, 756).
  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit

    Diese Ausnahme greift auch dann ein, wenn die Auflassungsgenehmigung zwar noch nicht erteilt wurde, auf ihre Erteilung jedoch ein Anspruch besteht (vgl. Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 15 S. 29 f.).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 4 B 68.84

    Bodenverkehrsgenehmigung: Bestimmtheit des Teilungsantrags; Schriftform des

    Im Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG 4 B 86.67 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 15) hat der Senat entschieden, mündliche Erklärungen seien "grundsätzlich ungeeignet, die der notwendig schriftlichen oder zu Protokoll gegebenen Teilungserklärung nach § 19 Abs. 3 fehlende Eindeutigkeit herbeizuführen".
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Dazu bedurfte es u.a. einer - auch hinsichtlich ihres Gegenstandes - hinreichend eindeutigen Teilungserklärung (Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96

    Neue Abwägung bei erneutem Beschluss über Sanierungssatzung nur ausnahmsweise

    Diese Rechtsfolge bedinge, daß sich der Gegenstand der Genehmigung als unzweifelhaft aus den im Genehmigungsverfahren vorgelegten Urkunden ergeben müsse, da anderenfalls die unerträgliche Gefahr bestünde, daß der Inhalt des mit dem Ablauf der Frist als ergangen fingierten Verwaltungsakts in einem nachfolgenden Verfahren erst noch durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden müßte (vgl. Beschl. v. 28.5.1984 - 4 B 66.84 - BRS 42 Nr. 103; Urt. v. 16.4.1971 - IV C 2.69 - BRS 24 Nr. 90 und Beschl. v. 30.4.1968 - 4 B 86.67 - BRS 20 Nr. 80).
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